Strukturprozess Lokalfunk NRW
Zusammenfassung der Entwicklung der vergangenen Jahre
Letzte Aktualisierung: 17. November 2025
Der Strukturprozess des Lokalfunks steht 2025 für den Blick in die vergangenen Jahre, in denen alle Akteure des Lokalfunks intensiv an der eigenen Zukunft gearbeitet haben und die aktuellen Veränderungen, die sich daraus ergeben und an denen weiterhin mit hohem Engagement gearbeitet wird.
Bereits 2021 begann im Lokalfunk in NRW die sogenannte "Strukturanalyse", die - bereits damals intensiv unterstützt und teilweise auch eingefordert durch die Landesmedienanstalt NRW - die Zukunftsfähigkeit des Lokalfunks untersuchte. Die Analyse kam zu dem Schluss, dass es dringende Anpassungen an Struktur und Arbeitsweise des Lokalfunks braucht, damit dieser zukünftig den Herausforderungen des Medien- und Radiomarktes gewachsen ist und wirtschaftlich arbeiten kann.
An die Strukturanalyse schloss sich 2022 der "Strukturprozess" des Lokalfunks NRW an, der - ebenfalls unter Beteiligung der Landesmedienanstalt - Ziele, Maßnahmen und Vereinbarungen definierte, mit denen die Akteure des Lokalfunks sich selbst einen Weg in die Zukunft definierten. Konkret manifestierte sich dies in zwei Vertragswerken für die Beteiligten, die insbesondere durch durch die beteiligten Verbände erarbeitet wurden:
1. Der sog. Überlagerungsvertrag, der die Zusammenarbeit zwischen Veranstaltergemeinschaften und Betriebsgesellschaften regelt und konkrete Ziele und wirtschaftliche Kennwerte formuliert, die für einzelne Sender und Sendergruppen gelten und damit der Solidarität innerhalb von Sendegruppen Leitplanken gibt. Diesen Vertrag schließt jede VG und BG eines jeden Senders miteinander ab. Er überlagert den bestehenden Vertrag zwischen VG und BG, der als Rückfallposition gilt und sich aber weiterhin in den Grenzen des Landesmediengesetzes NRW bewegt.
2. Der sog. Systemvertrag, der erstmalig in der Geschichte des Lokalfunks dazu führt, dass alle Akteure im Lokalfunk mehrheitlich über Sachverhalte entscheiden können, die den gesamten Lokalfunk betreffen. Diesen Vertrag schließen alle Veranstaltergemeinschaften, alle Betriebsgesellschaften und RADIO NRW miteinander unter Beteiligung der Verbände BG-Verband und VLR ab. Der Systemvertrag ist deutlich komplexer und die Beteiligten stehen ihm kritischer gegenüber, als dem Überlagerungsvertrag. Dies ist verständlich, da sich Veranstaltergemeinschaften und Betriebsgesellschaften mit ihrer Unterschrift Mehrheitsbeschlüssen des gesamten Lokalfunks unterwerfen, deren Nicht-Befolgung Sanktionen nach sich ziehen können.
Im Frühjahr 2025 haben alle Lokalfunkbeteiligten dem Überlagerungsvertrag zugestimmt und bis auf eine Veranstaltergemeinschaft auch dem Systemvertrag.
Parallel zu den Zielsetzungen der Verträge, setzten die Sender des NRW-Lokalfunks in den Jahren 2023, 2024 und auch 2025 auf eine Verstärkung der Kooperation miteinander. Sei es in übergreifenden regionalen Strukturen bei der Zusammenarbeit oder dem konkreten Zusammenführen von Sendern in sog. Funkhäusern an einem gemeinsamen Standort. Stand Frühjahr 2025 gibt es in allen Regionen NRWs derartige Lösungen oder Pläne zur Umsetzung. Dies ist auch der Haltung der Landesmedienanstalt NRW geschuldet, die dem Lokalfunk damit droht, Sendegebiete unter Berufung auf §54 LMG NRW zusammenzulegen, um so einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten. Die Landesmedienanstalt leitet die Notwendigkeit für diesen Schritt aus einem medienökonomischen Gutachen ab, dass vom Institut Goldmedia im Auftrag der LfM erstellt wurde.
Der VLR kritisiert die Methodik und Ergebnisse des Gutachtens deutlich und hat sich Ende 2024 gegen die Ableitungen der Landesmedienanstalt gestellt. Dennoch traf die Medienkommission der Landesmedienanstalt mehrheitlich den Beschluss, die Neuausschreibung von Sendegebieten voranzutreiben, um im Falle eines wirtschaftlichen Versagens in einem Sendegebiet kurzzeitig handlungsfähig zu bleiben. Ob der Zusammenschluss von Sendegebieten dabei hilft, Vielfalt zu erhalten und wirtschaftliche Stabilität zu fördern, hinterfragt der VLR weiterhin.
Im Mai 2025 führte die Landesmedienanstalt NRW dann eine Anhörung durch, bei der die Vertreterinnen und Vertreter des Lokalfunks die vorgeschlagenen potenziellen Veränderungen von Sendegebieten kommentieren konnten. Die teilnehmenden VGs und Chefredaktionen kritisierte die Pläne deutlich und führte inhaltliche wie wirtschaftliche Argumente an, warum die eigenen Sendegebiete nicht in der vorgeschlagenen Form verändert werden sollten. VLR, BG-Verband wie auch RADIO NRW nahmen ebenfalls an der Anhörung teil.
Die Anhörung im Mai 2025 führt zu einer Überarbeitung der potenziellen Fusionen. Die Medienkommission der Landesmedienanstalt beschließt am 14. November 2025 eine Änderung der Planung, die mehrere Sender als einzelne Sender belässt und nicht zur Fusion vorsieht. In der öffentlichen Sitzung wird unterstrichen, dass es sich zunächst um eine Planung handelt, die für den Fall gedacht ist, dass in einem Sendegebiet keine wirtschaftliche Perspektive besteht. Der VLR warnt vor einem Verlust von Vielfalt und spricht sich grundsätzlich gegen Fusionen von Sendegebieten aus.