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Tarifverhandlungen Lokalfunk NRW

Der Verband Lokaler Rundfunk in NRW e.V. ist Teil der Tarifgemeinschaft Lokaler Rundfunk in NRW (TGL) der ebenso der Verband der Betriebsgesellschaften in NRW angehört. Die TGL vertritt die Seite der Arbeitgeber/innen des NRW Lokalfunks und schließt gemeinsam mit den beteiligten Gewerkschaften Tarifeinigungen für die Unternehmen und die Beschäftigten des NRW Lokalfunks. Diese Konstruktion berücksichtigt die besondere Konstruktion des Zwei-Säulen Modells, bei dem die Veranstaltergemeinschaften Arbeitgeber/innen sind, jedoch über kein eigenes Vermögen verfügen. Sie haben jeweils eine Vereinbarung über einen Stellen- und Wirtschaftsplan mit der beteiligten Betriebsgesellschaft. Da sich Tarifeinigungen unmittelbar auf diese Vereinbarungen auswirken können, werden die Betriebsgesellschaften auch an den Tarifverhandlungen beteiligt.

Bis vor einigen Jahren wurde dabei die Arbeitnehmer/innenseite von den Gewerkschaften DJV-NRW und dju in Ver.di vertreten. Dies hat sich auf DJV-NRW reduziert, da sich dju in Ver.di nicht mehr an den Tarifverhandlungen beteiligt hat. 

Für die Mitarbeitenden des NRW Lokalfunks verhandeln die Vertreter/innen der Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen regelmäßig über die Konditionen des Manteltarifvertrages und des Geheltstarifvertrages. Ebenso besteht eine Vereinbarung zur Altersvorsorge. 

Tarifverträge im Lokalfunk NRW

Downloads
Manteltarifvertrag Lokalfunk NRW

Manteltarifvertrag in der Fassung vom 17. Juni 2014 - ungekündigt

Gehaltstarifvertrag Lokalfunk NRW

Gehaltstarifvertrag in der Fassung vom 10. Dezember 2017 - gewerkschaftsseitig gekündigt zum 28. Februar 2024

Vereinbarung zur Altersvorsorge

Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge in der Fassung vom 14. Juli 2014