Das Landesmediengesetz NRW
Der Lokalfunk in NRW wird durch das Landesmediengesetz NRW definiert. Von der Vergabe von Frequenzkapazitäten, über die Lizenzierung und Zusammensetzung von Veranstaltergemeinschaften, bis zu inhaltlichen Anforderungen und Vorgaben für das Miteinander von Veranstaltergemeinschaft und Betriebsgesellschaft, regelt das LMG NRW Verfahren, Beziehungen und Zustände im Lokalfunk NRW.
Aufgabe des Verbandes Lokaler Rundfunk ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Veranstaltergemeinschaften. Damit sind insbesondere Regelungen des LMG NRW gemeint, auf die der Verband versucht Einfluss zu nehmen. Dies geschieht im Dialog mit (medien-)politischen Vertreterinnen und Vertretern, aber auch beispielsweise im Ramen von Anhörungen, die der Landtag NRW bei Gesetzesnovellen durchführt.
Mitglieder des VLR finden in diesem Bereich der Webseite Hinweise, Kommentare und Stellungnahmen des Verbandes zu aktuellen Entwicklungen rund um das LMG NRW.
Das aktuelle Landesmediengesetz NRW lässt sich digital hier abrufen: LMG NRW auf dem Portal Recht.NRW.de
Übrigens: Erst 2002 erhielt das Gesetz seinen heutigen Namen. Zuvor regelte das "Landesrundfunkgesetz NRW" Medien und deren Akteure in NRW.