Veränderungen im Landesmediengesetz NRW

Chefredaktionen zukünftig für mehr als einen Sender einsetzbar. 

23. März 2026

In der vergangenen Woche diskutierte und beschloss der Landtag in NRW das 22. Rundfunkänderungsgesetz in 2. Lesung, darunter auch Veränderungen des Landesmediengesetzes NRW (LMG NRW). Wesentliche Veränderung des Landesmediengesetzes ist die Anpassung des §67, der die Beauftragung einer Chefredakteurin oder eines Chefredakteurs eines Lokalsenders mit der redaktionellen Leitung regelt. 

Der VLR hatte sich im Vorfeld der Beratungen und auch in der zugehörigen Anhörung des Ausschusses für Kultur- und Medien im Landtag NRW für eine notwendige Flexibilisierung des angesprochenen Paragraphen ausgesprochen, um in besonderen Fällen und bei Kooperationsvorhaben von Sendern, zum Beispiel Radio Wuppertal und Radio Ennepe Ruhr, Handlungsspielraume zu schaffen. Gleichzeitig wies der Verband auf die Gefahren eben dieser Flexibilisierung hin und warnte vor dem Missbrauch der Regelung zum Stellenabbau zum Nachteil der Redaktionen und Chefredaktionen. Der VLR setzte sich dafür ein, dass die Beauftragung auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung geschieht, dies wurde im finalen Gesetzesentwurf berücksichtigt. 

Der grundsätzliche Spagat einer Veränderung des §67 wurde auch in der Debatte des Landtags thematisiert, an der sich Florian Braun (CDU), Rodion Bakum (SPD), Christina Osei (Bündnis 90/Die Grünen), Thomas Nückel (FDP) Sven W. Tritschler (AfD), Nathanael Liminski (CDU) und Anja von Marenholtz (Bündnis 90/Die Grünen) beteiligten und sich jeweils zustimmend bis deutlich ablehnend zum Gesetzesentwurf positionierten. 

Eine Videoaufzeichnung der Debatte finden Sie auf den Seiten des Landtags NRW zur 118. Plenarsitzung unter diesem Link.

Das 22. Rundfunkänderungsgesetz und damit auch die Änderungen, die das Landesmediengesetz betreffen, wurden letztlich mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und AfD bei Enthaltung der Fraktion FDP angenommen.

Wir erwarten eine Veröffentlichung des neuen Gesetzestextes in den nächsten Tagen. Dieser wird im Online-Portal des Landes NRW abrufbar sein. 

Downloads

Änderungen Landesmediengesetz NRW 2026
Drucksache 18/16499 Gesetzentwurf 22. Rundfunkänderungsgesetz

beschlossen am 18.03.26

Drucksache 18/18242 Änderungsantrag zum Gesetzentwurf 22. Rundfunkänderungsgesetz

beschlossen am 18.03.26