APR-Meldung
Public Value: Vom linearen Programm zum nicht-linearen Content

Übernahme der Meldung der APR vom 15.04.26

Die APR berichtet über den "DLM-Dialog" (ehemals DLM-Symposium) in Berlin, auf dem die Schwächen des bisherigen Konzepts von "Public Value" diskutiert wurden. Auch der VLR hat in der Vergangenheit die Bedeutung des Siegels "Public Value" hinterfragt und den Aufwand, es zu erhalten, kritisiert. Die DLM Veranstaltung gibt Hoffnung, dass sich etwas ändern kann - wenn denn alle Beteiligten anfangen, über die gleichen Dinge zu sprechen.

Bisher geringer Ertrag von Public Value

So deutlich hat es auf dem DLM-Dialog (ehemals: DLM-Symposium) in Berlin niemand gesagt: Aber das Public-Value-Verfahren hat auch aus Sicht der Medienanstalten und der Medienpolitik viel Aufwand und nur geringen Ertrag gebracht. Also soll es geändert werden.

Es geht um verlässliche Information mit journalistischen Standards – und zwar auch der Presse, was bedeuten würde, dass jedenfalls insoweit der Anwendungsbereich des MStV erweitert werden müsste. Bei den Inhalten fokussiert man sich nicht mehr auf 24/7-Programme des Rundfunks, sondern auf die informationsbezogenen Inhalte mit besonderer Relevanz. Das ist die Abkehr vom Linearen und der Übertrag eines neuen Public-Value-Verfahrens auf nicht-lineare Inhalte. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit soll dieses Konzept also auf Diensteanbieter übertragen werden, es fiel das Stichwort von so etwas wie einer „gesetzlichen Quote“. Aufgabe der Medienanstalten sei es, die Einhaltung solcher Vorgaben zu überprüfen.

Der VLR ist Mitglied der APR - Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk

Der "Kleiderbügel" Medienstaatsvertrag - an dem eine ganze Menge Regulierung hängt

Dass das alles nicht so einfach ist, ist Alexander Natt klar, und der ist Leiter der Abteilung Medien der federführenden Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz. Diese Weiterentwicklung des MStV sei so etwas, wie einen Haufen wild dahingeworfener Kleiderbügel zu entwirren: Nehme man einen heraus, bewegen sich fünf andere mit und zwei hängen irgendwie noch daran. Damit will er sagen, dass man nicht mit wenigen Formulierungen eine Änderung hinbekommt, sondern das Thema immer wieder Bezüge zu anderen Regulierungen hat. Klar sei, dass die Vielfalt mehr braucht als bloße Auffindbarkeit, auch die Herstellung und Refinanzierung von publizistisch relevantem Content müsse bedacht werden. Nicht einzelne Online-Inhalte würden als Public Value zu erklären sein, sondern Anbieter, die die Gewähr bieten, solche Inhalte dann auch zu produzieren. Und bei den Plattformen müsse man vorsichtig sein und auch die Nutzererwartungen berücksichtigen.

Plattform ist nicht gleich Plattform

Es folgten drei Runden mit Pro und Contra aus verschiedener Sicht, etwa juristisch oder kommunikationswissenschaftlich. Im Gegensatz zum früheren Symposium sollte es also nicht um elaborierte Vorträge, sondern um Impulse gehen. Das ist gut, hilft aber bei einem so komplexen Thema dann doch nicht wirklich weiter. Einig war man sich, dass es um die Abwägung ganz unterschiedlicher Positionen geht, wobei die Juristen-Riege komischerweise die Grundrechtsposition aus Art. 5 GG der Inhalteanbieter (Publisher) erst gar nicht erwähnte. Am Ende war es der Mediendirektor aus Sachsen-Anhalt, der sich als „Freizeit-Kommunalpolitiker“ outete und darauf hinwies, dass kommunale Themen online doch schon jetzt funktionierten und sich jeder auf den Stand bringen könne, da benötige es keine Medienanstalten, die zusätzlich Inhalte anordneten. In die kurze Schockstarre hätte man gerne gerufen, dass ein etwas ausführlicheres Format mit tiefergehender Erörterung vielleicht am Anfang besser geklärt hätte, was eine „Plattform“ ist, von der jeder sprach, aber wohl stets eine andere Vorstellung hatte, was das so genau ist.

Originalmeldung auf: https://www.privatfunk.de/rundschreiben/public-value-vom-linearen-programm-zum-nicht-linearen-content