Über den VLR und die Systemreform des Lokalfunks NRW
Der Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfalen e.V. (VLR) vertritt die Interessen der Veranstaltergemeinschaften im nordrhein-westfälischen Lokalfunk. Veranstaltergemeinschaften (kurz „VGs“) sind gemäß Landesmediengesetz NRW für die inhaltliche und programmliche Gestaltung des privaten lokalen Rundfunks in NRW verantwortlich (LMG NRW § 52). Ihre Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Für wirtschaftliche Aspekte sind Betriebsgesellschaften (kurz „BGs“) verantwortlich. Diese Trennung aus programmlicher und wirtschaftlicher Verantwortung wird durch das Landesmediengesetz vorgegeben und als „Zwei-Säulen-Modell“ bezeichnet. Das Zwei-Säulen-Modell ist in der Bundesrepublik einzigartig. Im VLR sind 39 Veranstaltergemeinschaften organisiert.
Die Systemreform des Lokalfunks NRW startete im Frühjahr 2026. Auf einer Konferenz des NRW - Lokalfunks in Dortmund fiel Ende Mai 2026 der Startschuss für die umfangreiche Veränderung. Diese hat das Ziel, die Leistungsfähigkeit des gesamten Lokalradio-Verbunds nachhaltig zu stärken, Verantwortlichkeiten klarer zu ordnen, Mehrfacharbeiten zu reduzieren und zentrale Zukunftsaufgaben schneller, effizienter und mit höherer fachlicher Verbindlichkeit umzusetzen.
Hinten v.l.n.r. Elisabeth Mayers-Beecks, Thomas Kroemer, Elvis Katticaren, Dr. Gerhard Jahn, Norbert Sperling, Matthias Schlettert, vorn v.l.n.r. Roman Weber, Prof. Dr. Rainer Lotzien, Ralf Steindorf
Foto: Timo Naumann/VLR

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Timo Naumann
Geschäftsführer
Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfalen e.V.
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Tel. (0212) 383276-0
Fax (0212) 383276-13
timo.naumann@vlr-nrw.de
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