Landtag bestimmt VLR als entsendungsberechtigte Gruppe für die Medienkommission

Meldung vom 7. Mai 2026

Der Landtag NRW hat in der gestrigen Plenumssitzung am 06.05.26 auf Vorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP erneut den Verband Lokaler Rundfunk in NRW e.V. als gesellschaftlich relevante Gruppe benannt, die nach § 93 Abs. 4 Landesmediengesetz NRW dazu berechtigt ist, ein Mitglied und Stellv. Mitglied in die Medienkommission der Landesmedienanstalt zu entsenden.

Der VLR wird damit auch in der kommenden Amtsperiode der Medienkommission, die Ende 2026 startet, die Interessen seiner Mitglieder in diesem wichtigen Gremium direkt adressieren können. 

Über die Medienkommission

Die Medienkommission der Landesmedienanstalt für Medien in NRW setzt sich aus rund 40 Mitgliedern zusammen, die durch gesellschaftlich relevante Gruppen entsendet werden und als Kommission neben dem Direktor der Landesmedienanstalt ein Organ der LfM NRW ist. Der Medienkommisison obliegen Aufgaben der LfM, sofern diese nicht durch den Direktor ausgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise auch die Lizenzierung von Rundfunkveranstaltern in NRW oder die Genehmigung von Projekten oder neuen Stellen der LfM. 

Fünf Plätze in der Medienkommisison werden durch den Landtag an Institutionen vergeben, die nicht bereits grundsätzlich als "geborene" Mitglieder des Gremiums vorgesehen sind. Die Vergabe erfolgt nach einem öffentlichen Bewerbungsverfahren, auf das sich insgesamt sechs Institutionen beworben haben, darunter auch der Verband Lokaler Rundfunk in NRW e.V. 

Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

Fortsetzung des VLR-Engagements in der Medienkommission

Bereits in der laufenden Amtsperiode der Medienkommission war der VLR durch den Landtag als entsendungsberechtigte Institution festgelegt worden und benannte daraufhin den ehemaligen Vorsitzenden der Veranstaltergemeinschaft Radio Herford und ehemaligen Stellv. Vorsitzenden des VLR, Christian Grube, sowie VLR Geschäftsführer Timo Naumann als Mitglied und Stellv. Mitglied der Medienkommission NRW.

Für die kommende Amtsperiode der Medienkommission wird die Mitgliederversammlung des VLR noch je eine/n Vertreterin als Mitglied und als Stellv. Mitglied der Medienkommisison benennen. Dies darf gemäß Landesmediengesetz erst geschehen, sobald die Auswahlentscheidung des Landtags erfolgt ist. 

Der Beschluss des Landtags im Video: Plenumssitzung am 06.05.26 um 21:06:05 Uhr , Videozeit: 11:06:06

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Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

Dokument vom 28.04.26